Thema: Rechtliches |
Aufrufe: 2888 | ||
02.11.2007 0.11 Uhr | User: thomas (ID: 1114) | ||
Hallo, ich habe mir 2003 eine Küche gekauft. das Studio hat es dann nach 8 Monaten endlich fertig gebracht, die Küche "fertig zu stellen." Wegen teilweise erheblicher Mängel, habe ich einen Teil des Geldes behalten und Nachbesserung verlangt, was das Studio aber nicht gemacht hat. Jetzt hat das Studio das restliche Geld eingeklagt. Angeblich handelt es sich jetzt um einen Kaufvertrag und nicht um einen Werksvertrag. Damit sind meine Gewährleistungsansprüche erloschen (nach 3 Jahren) aber nicht die Ansprüche gegen mich. Meine Frage jetzt: handelt es sich bei einem Küchenkauf in einem Studio, das die Küche auch einbaut, um einen Werks- oder Kaufvertag? Kennst sich hier jemand damit aus? Vielen Dank für die Antworten Gruß Thomas |
04.11.2007 13.32 Uhr | User: Michael | ||
Hallo Thomas, schau mal hier... http://www.kuechen-forum.de/kueche--recht/ Ansonsten keine Rechtsauskünfte in Foren ;-) Macht zwar Spass, darf man aber nicht... Gruss Michael |
04.11.2007 14.00 Uhr | User: thomas | ||
Hallo Michael, vielen Dank für den Tip. Ein Urteil vom Kammergericht Berlin habe ich gefunden. Danke noch mal Gruß Thomas |
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