Thema: Kaufvertrag einer Einbauküche |
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22.12.2005 20.57 Uhr | User: Klaus Stäudle (ID: 170) | ||
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute an Sie. Ich habe bei der Firma Kaiga in Gaildorf dieses Jahr eine Einbauküche durch einen Kaufvertrag gekauft.Mir wurde mündlich vom Verkäufer und von H. Kaiser (Chef) zugesichert daß falls wir nicht bauen können, wir vom Kaufvertrag zurücktreten können und der Messepreis würde dann einfach der nächste Interessent erhalten.Da bis hahin sowieso noch keine Kosten entstanden wären.Der Fall traf ein wir können nicht bauen.Herr Kaiser verlangte nun von uns die volle Summe.Ich erklärte ihm nun den Sachverhalt und er meinte ich solle doch vorbeikommen und wir werden sicher einen Weg finden.Das tat ich auch.Er und sein Kollege überredeten mich nun ich solle ein Schriftstück unterschreiben dies wäre eine Gütliche Einigung. Somit müsse ich für den entstandenen Schaden nur noch 1350€ bezahlen ansonsten die volle Summe. Welchen Schaden bitte schön.Die Fa. Kaiga hat nicht einmal etwas ausgemessen da es ja nichts zum ausmessen gibt.Binn ich nun auch ein schwarzes Schaf der Küchenhersteller reingefallen und welche Möglichkeiten gibt es für mich.H. Kaiser hat mitlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet und wird vor Gericht ziehen. Bitte helfen Sie mir. Mfg Klaus Stäudle |
23.12.2005 20.33 Uhr | User: Dieter Grigoleit | ||
Hallo, Sie haben einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag unterschrieben. Mündliche Zusagen werden Sie vor Gericht nicht einklagen können. Sie sollten den Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Achten Sie in dem kleingedrucktem ob sich der Händler eine Annahme des Vertrages vorbehält,wenn er hierfür einen Zeitraum ausgewiesen hat gilt dieser Zeitraum auch für einen Rücktritt.Viel Händler verlangen bis zu 25 % Stornogebühren ,auch wenn noch nichts passiert ist. Pauschal kann man nicht sagen dass,Sie reingefallen sind. Wenn die Sache mit dem Haus unsicher war hätten sie nicht unterschreiben dürfen. Versuchen Sie ob der Händler die Summe nicht finanzieren will über eine Konsumentenbank,schliessen eine Finanzierung ab und stornieren dann,bei finanzierungen haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht,gesetzlich festgelegt. Dies ist keine Rechtsberatung sondern Erfahrungen von anderen Küchenkunden. Schöne Weihnachten |
23.12.2005 9.04 Uhr | User: Küchenstudio Boostedt, Herr Ruser | ||
Hallo, leider muss ich Ihnen sagen das es rechtlich schlecht für Sie aussieht. Lesen Sie einmal im Kleingedruckten des Vertrages ob mündliche Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Auf jeden Fall würde ich mit die nächste Verbraucherberatung aufsuchen. Gibt es im Vertrag einen Termin bis wann Sie die Küche abnehmen müssen? Frohes Fest Klaus Ruser Dies ist meine Meinung zu dem Thema, eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht geben. |
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